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Aktivierung und

berufliche Eingliederung

 

Bist Du an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei uns interessiert?

Hier erklären wir in wenigen Schritten, was für Deine Teilnahme und deren Finanzierung erforderlich ist.

 

Was bedeutet eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung?

Es handelt sich um ein Coaching oder eine Qualifizierung (jedoch keine Weiterbildung), die Deine Chancen auf einen Job erheblich verbessern.

 

Wer kann einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) bekommen?

Die Förderung der Maßnahme mit einem AVGS ist nur möglich, wenn man arbeitssuchend, von der Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos ist.

 

Kostenhinweis: Mit dem AVGS ist die Teilnahme an der Maßnahme für Dich kostenlos! Wenn Dir die Fahrtkosten oder Kosten für die Kinderbetreuung entstehen, werden diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeitsagentur/Jobcenter erstattet. Das kannst Du am besten vor Beginn der Maßnahme mit Deinem(r) Berater(in) besprechen.

Hast Du bereits einen AVGS erhalten?

Kontaktiere uns per Email und sende uns Deinen AVGS zu, den du von der Arbeitsagentur oder von Deinem Jobcenter bekommen hast. Sobald wir die Vorgaben auf Deinem Gutschein geprüft haben, machen wir ein persönliches Beratungsgespräch mit Dir aus.

 

Hast Du noch keinen AVGS erhalten?

Informiere Deine(n) Berater(in) in der Arbeitsagentur oder im Jobcenter, dass Du an unserer Bildungsmaßnahme teilnehmen möchtest. Dort wird geprüft, ob Dir die Maßnahme beruflich weiterhilft und ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind.

 

Wir bitten Dich zu beachten: Der AVGS ist eine sogenannte „Ermessensleistung“. Das bedeutet: Du hast keinen Rechtsanspruch darauf und Dein(e) Ansprechpartner(in) bei der Arbeitsagentur/Jobcenter entscheidet immer individuell, ob Du den Gutschein erhalten wirst oder nicht. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich ausführlich über die Qualifizierung bei uns informierst und überzeugende Argumente für die Kostenübernahme bei der Arbeitsagentur vorbringst.

 

Was passiert, wenn du zu unserem Beratungstermin kommst?

Wir beraten Dich ausführlich in einem persönlichen Gespräch, beantworten alle Deine Fragen zur Maßnahme und führen einen kleinen Eignungstest durch. Dieser erfolgt in mündlicher Form und hilft uns deine individuellen Voraussetzungen und Bedarfe zu erfassen, um diese während der Maßnahme zu berücksichtigen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wir schließen während des Beratungsgesprächs mit Dir einen Teilnehmervertrag ab, füllen Deinen AVGS aus und senden diese Unterlagen an die Arbeitsagentur/Jobcenter.

 

Nun kannst Du an der Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen!

Die Unterrichtsmaterialien stellen wir Dir am ersten Unterrichtstag zur Verfügung. Am Ende der Maßnahme bekommst Du ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Qualifizierung.

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