
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Allgemeines
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Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen bei SKEI-Zentrum (Ekaterina Rauzin) für Sprache,
Kreativität und emotionale Intelligenz. Auch für solche, die im Wege der elektronischen
Datenübermittlung durchgeführt werden.
1. Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das
lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für
männliche Beteiligte und für juristische Personen.
2. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB
oder aus dem der Verbraucherin zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts
anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (EMail,
Brief). Anmeldungen können auch fernmündlich erfolgen. Erklärungen genügen der
Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
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2. Vertragsschluss
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1. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unter Vorbehalt.
2. Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung gebunden (Vertragsangebot).
Der Veranstaltungsvertrag kommt durch eine Annahmeerklärung von SKEI-Zentrum zustande.
3. Fernmündliche und mündliche Anmeldungen sind verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls
innerhalb von 10 Tagen schriftlich angenommen werden.
4. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht
berührt.
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3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin
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1. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur
zwischen SKEI-Zentrum als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin)
begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person
(Teilnehmerin) begründen. Diese ist dem SKEI-Zentrum namentlich zu benennen. Eine
Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung. Diese darf die Zustimmung
nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
2. SKEI-Zentrum darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen
abhängig machen.
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4. Entgelt
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1. Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen
Ankündigung. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur
Zahlung des ausgewiesenen Kursentgelts sowie sonstiger Entgelte.
2. Kursentgelte sind, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung festgelegt wurde,
spätestens 7 Tage vor Kursbeginn fällig. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung ergeht nicht.
3. Bei kurzfristiger Anmeldung (weniger als 7 Tage vor Kursbeginn sowie nach Kursbeginn) gilt
eine Sonderregelung: Die Kursgebühr soll am Tag der Anmeldung überwiesen werden.
4. Auf Antrag kann eine Ratenzahlung gewährt werden; der Restbetrag wird spätestens einen
Monat vor Ablauf des Kurses fällig. In diesem Fall wird von SKEI-Zentrum für ein Kurs eine
Bearbeitungsgebühr von 25 € erhoben.
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5. Durchführung der Kurse
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1. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnensind 4 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht, findet der Kurs nicht statt.
2. Sinkt die Zahl der anwesenden Teilnehmerinnen während des Kurses auf weniger als 4
Personen, kann der betreffende Kurs vorzeitig beendet werden. Hierüber entscheidet die
Leitung von SKEI-Zentrum.
3. Für Kurse mit denen besondere Teilnehmergruppen erreicht bzw. besondere Bildungsziele
angesprochen werden sollen, kann die Leitung von SKEI-Zentrum Sonderregelungen
genehmigen.
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6. Organisatorische Änderungen
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1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung
durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer
Kursleitung angekündigt wurde.
2. SKEI-Zentrum kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
3. Muss eine Veranstaltungseinheit aus von SKEI-Zentrum nicht zu vertretenden Gründen
ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Kursleitung), kann sie nachgeholt werden.
Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltungseinheit nicht nachgeholt,
gilt die Ziffer 7 2.) Satz 2 und 3 und 3.).
4. An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.
Ein Anspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung besteht nicht.
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7. Rücktritt und Kündigung durch SKEI-Zentrum
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1. Wird die Mindestzahl der Teilnehmerinnen nach Ziffer 5 nicht erreicht, kann SKEI-Zentrum vom
Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum Kursbeginn. Kosten entstehen der Vertragspartnerin
hierdurch nicht.
2. SKEI-Zentrum kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine
Veranstaltung aus Gründen, die SKEI-Zentrum nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer
Kursleitung) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach
dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung
geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die
Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die
Teilnehmerin ohne Wert ist.
3. SKEI-Zentrum wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach Maßgabe der
vorgenannten Absätze 1.) und 2.) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen
informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 10 Werktagen
erstatten.
4. Wird das geschuldete Entgelt nicht nach Ablauf der in Ziffer 4 Absatz 2 genannten Frist
entrichtet, kann SKEI-Zentrum unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung
setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldet in diesem Fall
vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine
Stornogebühr von 25,00 €. Der Vertragspartnerin steht der Nachweis offen, dass die
tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.
5. SKEI-Zentrum kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere in folgenden Fällen vor:
• Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und
Androhung der Kündigung durch die Kursleiterin, insbesondere Störung des Informations bzw.
Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch
querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner
vorherigen Abmahnung
• Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin, gegenüber Teilnehmerinnen oder
Beschäftigten von SKEI-Zentrum,
• Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht,
Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
• Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für
Agitationen aller Art,
• Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann SKEI-Zentrum die Teilnehmerin auch von einer
Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch von SKEI-Zentrum wird durch
eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
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8. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin
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1. Die Möglichkeiten zur Kündigung oder zum Widerruf bestimmen sich nach den gesetzlichen
Vorschriften, sofern sich nicht nachfolgend etwas anderes ergibt.
2. Eine Kündigung kann dabei grundsätzlich nur bis zum Ende des jeweiligen Semesters bzw. bis
zum terminlichen Ende der angesetzten Kurseinheiten erfolgen. Das Vorhandensein von
Kündigungsgründen, die im Verantwortungsbereich der Vertragspartnerin (z. B. schwere
Erkrankung) liegen, ist durch Vorlage entsprechender Nachweise zu belegen.
3. Die Höhe der Rückzahlung von bereits entrichteten Kursgebühren aufgrund einer
rechtmäßigen Kündigung wird stets nach dem Verhältnis der bereits abgewickelten
Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung berechnet.
4. Zusätzlich zu den gesetzlichen Kündigungsm.glichkeiten kann die Vertragspartnerin den
Vertrag außerdem kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung aufgrund von
organisatorischen Änderungen (vgl. Ziffer 6) für sie persönlich unzumutbar geworden ist.
5. Bei einer Kündigung, deren Kündigungsgrund nicht in dem Verantwortungsbereich von SKEIZentrum
liegt, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € je gekündigten Vertrages
erhoben.
6. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin bedürfen der Schriftform (z. B. Brief, EMail).
7. Es wird auf § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB hingewiesen, nach dem ein gesetzliches Widerrufsrecht für
Verbraucher nicht besteht, sofern der Vertragsgegenstand Veranstaltungen betrifft, die im
Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung stehen.
8. Im Falle von bestehenden gesetzlich Widerrufsrechten wird darauf hingewiesen, dass die
Widerrufsfrist 7 Tage beträgt und der Widerruf ohne die Angabe von Gründen erfolgen kann.
Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur
Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
9. Der Widerruf bzw. die Kündigung ist zu richten an:
SKEI-Zentrum für Sprache,
Kreativität und emotionale Intelligenz
Ekaterina Rauzin
Graf-Adolf-Str. 41
40210 Düsseldorf
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9. Urheberschutz
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1. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind
grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte
Genehmigung von SKEI-Zentrum nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
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10. Datenschutz
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SKEI-Zentrum in Düsseldorf unterliegt den Regelungen des Nordrhein-Westfälischen
Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zwecke der Vertragsdurchführung der
Veranstaltungen setzt SKEI- Zentrum automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der
Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Kurstitel, und Entgelt, im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung. Zum Zwecke des Bankeinzugsverfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und
Veranstaltungsnummer an die Hausbank vonSKEI Zentrum übermittelt. Die Teilnehmerinnen stimmen der Verarbeitung ihrer Daten bei der Anmeldung zu. Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen:
https://www.skei-center.de/datenschutzerklaerung
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11. Haftung
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1. Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin gegen SKEI-Zentrum sind
ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Ausschluss gemäß Abs. 1.) gilt ferner dann nicht, wenn SKEI-Zentrum schuldhaft Rechte der
Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des
Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder
Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmerin.
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12. Schlussbestimmungen
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1. Das Recht, gegen Ansprüche von SKEI-Zentrum aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei
denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von SKEI-Zentrum anerkannt
worden ist.
2. Ansprüche gegen SKEI-Zentrum sind nicht abtretbar.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die
Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte
Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für
eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.
4. Diese AGB treten mit Wirkung zum 01.01.2020 in Kraft.