
Bildungsscheck
Was und wer wird gefördert?
Mit dem Bildungsscheck NRW wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die berufliche Weiterbildung von berufstätigen, selbständig tätigen und berufsrückkehrenden Personen gefördert (individueller Bildungsscheck für Einzelpersonen). Außerdem besteht die Fördermöglichkeit für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (betrieblicher Bildungsscheck für Unternehmen).
Die Förderung umfasst 50 % der Weiterbildungskosten (maximal 500 Euro pro Bildungsscheck). Bei Selbstständigen und Unternehmen berechnet sich die Förderung auf den Nettobetrag der Weiterbildungsmaßnahme (ohne Umsatzsteuer), bei übrigen Personen einschließlich der Umsatzsteuer.
Deine Ausgaben für Fahrten und für die Unterbringung können nicht übernommen werden.
Was sind die Voraussetzungen für den individuellen Bildungsscheck?
Dein Wohnsitz muss in NRW sein.
Du bist mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig oder befindest dich in Eltern- oder Pflegezeit.
Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen (Netto-Einkommen) muss mehr als 20.000 Euro sowie nicht mehr als 40.000 Euro betragen.
Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) kann das Einkommen mehr als 40.000 Euro aber nicht mehr als 80.000 Euro sein.
Die geplante Weiterbildung steht mit Deiner aktuellen oder zukünftigen Berufstätigkeit im Zusammenhang.
Du kannst innerhalb eines Kalenderjahres nur einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen (das Ausstellungsraum vom letzten Bildungsscheck zählt).
Wo wird der Bildungsscheck ausgestellt und wie ist der weitere Ablauf?
Der Bildungsscheck wird von akkreditierten Bildungsscheck-Beratungsstellen in einem persönlichen Beratungsgespräch ausgegeben. Dabei muss man die Einkommensnachweise vorlegen.
Finde eine Beratungsstelle hier: Beratungsstellensuche
und kontaktiere diese telefonisch.
Danach kannst Du den Bildungsscheck bei uns einreichen.
Wir beantragten für Dich die Förderung bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Wir stellen Dir die Rechnung über die übrigen Kosten (Eigenanteil) aus. Nach dem Zahlungseingang kannst du an dem ausgewählten Kurs teilnehmen.
Herzlich willkommen!
Unter welchen Bedingungen kann man den betrieblichen Bildungsscheck (für Unternehmen) erhalten?
Der Sitz des Unternehmens muss sich in NRW befinden.
Das Unternehmen muss weniger als 250 Beschäftigte (in Vollzeit) haben.
In einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten (max. ein Bildungsscheck je Mitarbeiter*in).
Beim betrieblichen Bildungsscheck muss dieser vom Arbeitgeber bei uns eingereicht werden. Der Eigenanteil für die Weiterbildung der Beschäftigten soll ebenfalls von dem jeweiligen Unternehmen bezahlt werden.