
Bildungsurlaub NRW
Die Regelungen zum Bildungsurlaub ("Arbeitnehmerweiterbildung") sind je nach Bundesland unterschiedlich. Für das Land NRW ist der Bildungsurlaub im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) geregelt.
Entscheidend für diese Regelungen ist nicht Dein Wohnort, sondern der Ort, an dem Du arbeitest.
Was und wie wird gefördert?
Arbeitnehmende können einmal im Jahr Bildungsurlaub beantragen, um an einer beruflichen oder politischen Weiterbildung teilzunehmen.
Die Lernveranstaltung umfasst mindestens 5 Tage (mit mindestens 6 Unterrichtsstunden pro Tag).
Während des Bildungsurlaubs wird der Arbeitnehmende von der Arbeit freigestellt, das Gehalt wird aber während dieser Zeit bezahlt.
Die Weiterbildungskosten werden von der/dem Arbeitnehmenden selbst übernommen.
Wer ist berechtigt, den Bildungsurlaub zu beantragen?
Man soll mindestens sechs Monate bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein. Der Rechtsanspruch besteht nur dann, wenn bei dem jeweiligen Arbeitgeber mindestens zehn Mitarbeiter*innen beschäftigt sind.
Wie kann der Bildungsurlaub beantragt werden?
Der Arbeitgeber sollte so frühzeitig wie möglich (mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung) darüber informiert werden. Dabei sind die Informationen zur geplanten Weiterbildung schriftlich mitzuteilen. Diese stellen wir Dir in unserem Beratungsgespräch gern zur Verfügung!